Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lengacher & Partner GmbH · Stand: 23. Juli 2026 · B2B · Schweiz
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die Lengacher & Partner GmbH, Ritterstrasse 16, 6014 Luzern, Schweiz («Lengacher & Partner»), UID CHE-113.192.820, Handelsregister-Nr. CH-100-4786870-6. Diese AGB gelten für Beratungs-, Analyse-, Strategie-, Umsetzungs-, Software-, Automatisierungs-, Vermittlungs-, Netzwerk-, Vertriebs-, Recruiting-, Energie- und weitere unternehmensbezogene Leistungen, sofern beim Vertragsschluss darauf verwiesen wird.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, selbstständig Erwerbende, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere Organisationen, die geschäftlich oder beruflich handeln. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
Individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen gehen projektspezifischen Anhängen, Auftragsbearbeitungsvereinbarungen, diesen AGB und der Offerte vor.
3. Vertragsschluss
Webseiten, Fallbeispiele, Rechner, Schätzungen und Präsentationen sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Ein Vertrag entsteht durch Unterzeichnung, ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung oder den auf eindeutige Aufforderung begonnenen Leistungsstart nach vorgängigem AGB-Hinweis. Eine Kontaktanfrage oder Terminbuchung ist allein kein entgeltlicher Vertrag.
4. Art der Leistungserbringung
Lengacher & Partner arbeitet fachgerecht und mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Beratung, Analyse, Strategie, Vermittlung und Unterstützung schulden grundsätzlich eine Tätigkeit, keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Erfolg. Garantien gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Empfehlungen ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Revisions-, Anlage-, Finanz-, Versicherungs-, Bau-, Elektro- oder andere bewilligungspflichtige Fachberatung. Qualifizierte Mitarbeitende und Unterauftragnehmer dürfen eingesetzt werden.
5. Leistungsumfang, Änderungen und Termine
Geschuldet sind nur die individuell beschriebenen Leistungen. Nicht genannte Integrationen, Migrationen, Lizenzen, Hardware, Reisekosten, Schulungen, Wartung, Hosting, Support und Drittanbietergebühren sind nicht enthalten. Änderungen werden als Change Request behandelt und nach Freigabe umgesetzt. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben und Testressourcen vollständig, rechtmässig und rechtzeitig bereit. Er bleibt für betriebliche Entscheidungen, Ergebnisprüfung und gesetzeskonforme Nutzung verantwortlich. Verzögerungen und nachweisbarer Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
7. Drittanbieter und Infrastruktur
Bei Diensten Dritter gelten zusätzlich deren Bedingungen. Genehmigte Drittanbietergebühren trägt der Kunde. Lengacher & Partner hat keinen Einfluss auf Änderungen, Preise, Störungen oder Einstellungen unabhängiger Dienste. Verfügbarkeit, Wartung, Support, Datensicherung und Wiederherstellung werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
8. KI- und Automatisierungsleistungen
Generative KI kann unvollständige, ungenaue oder verzerrte Ergebnisse liefern. Ergebnisse sind vor produktiver oder externer Nutzung fachkundig zu prüfen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen Systeme keine autonomen Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen, finanziellen, personellen, gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Auswirkungen treffen. Der Kunde sorgt für eine rechtmässige Datennutzung.
9. Vermittlung, Netzwerk und DealFlow
Lengacher & Partner kann Kontakte und Geschäftsmöglichkeiten identifizieren, vorqualifizieren und zusammenführen, schuldet aber ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Abschluss. Die Beteiligten prüfen Opportunitäten rechtlich, steuerlich, finanziell, technisch und wirtschaftlich selbst. Lengacher & Partner nimmt ohne rechtlich zulässige Vereinbarung keine Kundengelder entgegen, führt keine Transaktionen aus und erbringt keine bewilligungspflichtige Finanzdienstleistung. Erfolgsvergütung, Exklusivität und Nachlauf gelten nur bei klarer schriftlicher Vereinbarung.
10. Energie-, PPA-, BESS- und Industrieprojekte
Analysen, Ertragsmodelle und ROI-Berechnungen beruhen auf verfügbaren Angaben und Annahmen und garantieren keine Erträge, Einsparungen, Bewilligungen oder Finanzierung. Technische, rechtliche und regulatorische Fragen sind durch zuständige Fachpersonen und Behörden zu prüfen. Die Rolle von Lengacher & Partner wird projektbezogen festgelegt.
11. Vergütung und Auslagen
Vergütung und Abrechnungsmodell ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Aufwandsschätzungen sind ohne ausdrückliches Kostendach keine Garantie. Genehmigte Reise-, Material-, Lizenz- und Drittkosten werden zusätzlich verrechnet.
12. Rechnungen und Zahlungsverzug
Rechnungen sind ohne andere Vereinbarung innert 30 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gilt der gesetzliche Verzugszins. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist können Leistungen ausgesetzt werden. Begründete Einwände sind innert zehn Kalendertagen mitzuteilen; unbestrittene Teile bleiben fällig.
13. Erfolgsabhängige Vergütung
Eine Erfolgsvergütung setzt eine klare Regelung zu Erfolg, Bemessung, Entstehung, Fälligkeit, Folgegeschäften, Nachlauf, Nachweisen und Rückabwicklungen voraus. Ohne klare Vereinbarung besteht kein abgeleiteter Anspruch.
14. Abnahme
Abnahmefähige Ergebnisse sind innert zehn Arbeitstagen zu prüfen. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar in Textform zu melden. Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn die Abnahme erklärt, es produktiv genutzt oder innerhalb der Frist kein wesentlicher Mangel gemeldet wird. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
15. Mängelrechte
Bei rechtzeitig gemeldeten reproduzierbaren Mängeln erhält Lengacher & Partner zuerst Gelegenheit zur Nachbesserung. Schlägt diese angemessen fehl, sind Minderung oder bei erheblichem Mangel Rücktritt vom betroffenen Leistungsteil möglich. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren vertragliche Mängelansprüche zwölf Monate nach Abnahme.
16. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte
Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Softwarebausteine, Bibliotheken, Konzepte, Prozesse, Know-how und Werkzeuge verbleiben bei Lengacher & Partner oder den Rechteinhabern. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an individuell erstellten Ergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Recht für den vereinbarten eigenen Geschäftszweck. Exklusivität, Übertragbarkeit, Quelldateien und Quellcode bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und organisatorische Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt während der Vertragsdauer und fünf Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse solange sie rechtlich geschützt sind.
18. Datenschutz und Datensicherheit
Personendaten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der aktuellen Datenschutzerklärung bearbeitet. Bei Auftragsbearbeitung schliessen die Parteien soweit erforderlich eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung. Beide Parteien treffen ihrem Risiko angemessene Schutzmassnahmen.
19. Haftung
Lengacher & Partner haftet unbeschränkt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und in gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie, soweit zulässig, nur für direkte, nachgewiesene Schäden aus einer wesentlichen Vertragspflicht; die Gesamthaftung ist auf das in den vorausgehenden zwölf Monaten für den schadenverursachenden Einzelauftrag bezahlte Nettohonorar begrenzt.
Soweit zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust ohne angemessene Sicherung und Ansprüche Dritter ausgeschlossen. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
20. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Ereignisse ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle. Die betroffene Partei informiert die andere und begrenzt Auswirkungen mit zumutbaren Massnahmen. Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Tage, kann der betroffene Leistungsteil beendet werden; erbrachte Leistungen bleiben zahlbar.
21. Vertragsdauer und Beendigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung. Laufende Verträge sind ohne andere Vereinbarung mit 30 Tagen auf Monatsende kündbar. Die Beendigung aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Bis Vertragsende erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare genehmigte Drittverpflichtungen sind zu vergüten.
22. Kommunikation
Geschäftliche Mitteilungen können per E-Mail erfolgen, soweit keine strengere Form gilt. Kündigungen, Mängelanzeigen und wesentliche Änderungen sind an die bezeichneten Kontaktadressen zu senden.
23. Änderungen dieser AGB
Für einen Vertrag gilt die bei Abschluss einbezogene Fassung. Neue Fassungen gelten für neue Verträge; für bestehende Verträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien.
24. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und, soweit anwendbar, des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Luzern. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht.